ChatGPT&Co: Sind internationale freiwillige Verhaltensregeln (KI Pakt) eine Lösung?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Über die hier im Blog diskutierte KI-Verordnung wird wahrscheinlich nächste Woche im EU Parlament abgestimmt. Dann geht es in die alles entscheidende, monatelange Verhandlungsphase (Trilog). Vieles ist beim Zeitplan und Inhalt der KI-Verordnung noch offen, aber sie wird realistischerweise kaum vor dem 01.01.2025 in Kraft treten – eine Ewigkeit in der neuen KI-Welt.
Deshalb gibt es hektische Aktivitäten in Brüssel: Die für das digitale Portfolio zuständige Kommissionsvizepräsidentin Vestager erklärte gegenüber Reportern am Ende des hochrangigen Treffens des EU-US-Handels- und Technologierats, dass sie sich mit der US-Regierung über die Einführung eines Verhaltenskodex für generative KI einig sei. Binnenmarktkommissar Breton hatte sich vorher ähnlich geäußert. Kommissionsvizepräsidentin Jourová ist auch an dem Thema für den Problemkreis Labels oder „Wasserzeichen“ für KI (im Blog diskutiert hier).
Unklar ist, was der „KI Pakt“ mit seinen freiwilligen Verhaltensregeln beinhalten soll und wer darin eingebunden werden soll (außer den USA und der EU z.B. GB, Japan und Kanada?). Das Ziel: Private Unternehmen müssten sich aus EU-Sicht in diesem Fall auf den risikobasierten Ansatz der KI-Verordnung und ihre Anforderungen für Anwendungen mit hohem Risiko verpflichten, insbesondere in Bezug auf Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, Genauigkeit usw. Cybersicherheit. Das könnte attraktiv für diese Unternehmen sein, wenn sie dadurch Sonderregeln in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten (wie letztens in Italien – siehe Blog) vermeiden können.
Was meinen Sie? Was sollte in diese Verhaltensregeln (KI Pakt) aufgenommen werden?