Veröffentlicht am 16.01.2012 von Hans-Otto BurschelDie Parteien hatten sich am 04.11.2008 (also nach Inkrafttreten der Unterhaltsreform) auf einen unbefristeten nachehelichen Unterhalt in Höhe von 321 € verglichen. Mit seiner am18. 02. 2011 ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Vergleichnachträgliche BefristungEhegattenunterhaltFamilienrecht5382 Aufrufe