Klage gegen Kosten der Vorratsdatenspeicherung vor dem VG Berlin erfolgreich
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Rollt jetzt eine Klagewelle? BT Germany muss vorerst keine Verkehrsdaten mehr speichern, solange der Bund die anfallende Kosten nicht ersetzt. Das VG Berlin gab dem Antrag der BT Germany, einer deutschen Tochter der British Telecom, letzten Freitag statt. An diesem Dienstag wurde die Entscheidung der 27. Kammer (nicht rechtskräftig) veröffentlicht. In der einstweiliger Anordnung stufte das Gericht die Verpflichtung jetzt "unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit" von BT ein. BT müsse einmalige Kosten in Höhe von mindestens 720.000,- Euro aufwenden, um die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen. Überdies entstünden hierdurch laufende Betriebskosten in Höhe von 420.000,- Euro jährlich. Ob die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung selbst verfassungsgemäß sind, spielt nach ausdrücklichem Hinweis des Gerichts für die getroffene Entscheidung keine Rolle.
Quelle: Pressemitteilung des VG Berlin: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20081021.1410.112145.html