Klage gegen Kosten der Vorratsdatenspeicherung vor dem VG Berlin erfolgreich

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 21.10.2008

Rollt jetzt eine Klagewelle? BT Germany muss vorerst keine Verkehrsdaten mehr speichern, solange der Bund die anfallende Kosten nicht ersetzt. Das VG Berlin gab dem Antrag der BT Germany, einer deutschen Tochter der British Telecom, letzten Freitag statt. An diesem Dienstag wurde die Entscheidung der 27. Kammer (nicht rechtskräftig) veröffentlicht. In der einstweiliger Anordnung stufte das Gericht die Verpflichtung jetzt "unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit" von BT ein.  BT müsse einmalige Kosten in Höhe von mindestens 720.000,- Euro aufwenden, um die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen. Überdies entstünden hierdurch laufende Betriebskosten in Höhe von 420.000,- Euro jährlich. Ob die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung selbst verfassungsgemäß sind, spielt nach ausdrücklichem Hinweis des Gerichts für die getroffene Entscheidung keine Rolle.

Quelle: Pressemitteilung des VG Berlin: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20081021.1410.112145.html

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen