LG Hamburg: Beweiswert von Rasch-Dokumenten
Gespeichert von Prof. Dr. Thomas Hoeren am
LG Hamburg: Urteil zur Beweisführung in Filesharing-Klagen
Das Landgericht Hamburg hat am 14. März 2008 eine Klage von Sony BMG wegen illegalen Kopierens urheberrechtlich geschützter Musik abgewiesen. Die von Sony BMG vorgelegten Beweismittel seien unzureichend, stellte das Gericht
fest. Das Gericht sah es als nicht hinreichend an, dass der von Sony beauftragte Anwalt Rasch mit seiner Firma ProMedia nur nicht verifizierbare Ausdrucke des Bildschirmausdrucke beibrachte.
http://www.golem.de/0803/58526.html
Der Fall wirft m.E. einige grundsätzlichere Fragen auf: Wie kann es sein, daß ein Privatunternehmen die Staatsanwaltschaft für ihre Zwecke instrumentalisiert, Eltern von Computerkids drangsaliert und mit gewaltigen Geldforderungen einschüchtert? Ist der Musikindustrie wirklich geholfen, wenn solche Praktiken die Runde machen? Zum Glück rudern Gerichte und Staatsanwaltschaften zurück und verweisen die selbsternannten Internet-Fahnder in ihre Grenzen.