... wenn Eltern die Strafzettel ihrer Kinder bezahlen
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Als eine Münchner Familie im Sommer 2007 an der italienischen Adria am Geldautomat die Urlaubskasse aufstocken wollte, verschwanden zu ihrer Freude die benutzten EC-Karten im Automaten. Alle Konten seien auf Antrag des Finanzamts gepfändet, hieß es auf Nachfrage bei der HypoVereinsbank. Die Familie saß im heißen Italien auf dem Trockenen.
Später stellte sich heraus: Das Zentralfinanzamt München hatte auf Antrag der bayerischen Zentralen Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid mit Nebenkosten in Höhe von 103 € gegen den Sohn der Familie zu vollstrecken. Weil die Eltern schon einmal einen Strafzettel für ihren Sohn beglichen haben, gab der Finanzbeamte einfach das Familienkonto an. Die Hypovereinsbank, die den falschen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu vollziehen hatte, übersah ebenfalls, dass weder die Vornamen von Kontoinhaber und Pfändungs-Schuldner noch deren Adressen übereinstimmten. Anstatt die 103 € dem Fiskus überweisen und die Konten freizugeben, sperrten die Bank sämtliche Bankverbindungen einschließlich der Sparkonten und veranlasste die Einziehung der EC-Karten.
Die Familie verklagte den Freistaat Bayern vor dem Landgericht München I auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Am vergangenen Mittwoch meinte der Vorsitzende, das Verhalten des Finanzbeamten sei zwar fahrlässig gewesen, die entscheidenden Fehler dürften aber bei der Bank passiert sein. Eine Entscheidung will das Gericht am 21. Januar 2009 verkünden.