Füherer RAF-Anwalt Horst Mahler wegen Volksverhetzung zu sechsjähriger Haftstrafe verurteilt
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Das Landgericht München II verurteilte heute den Rechtsextremisten und früheren Rechtsanwalt Horst Mahler wegen Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren. Das Gericht folgt damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Wegen Verfassungswidrigkeit des Volksverhetzungsparagrafen will Mahler letztlich Verfassungsbeschwerde einlegen.
Im November 2007 hatte Mahler Selbstanzeige erstattet wegen Verbreitung des vom Verfassungsschutz verbotenen Buchs des Holocaus-Leugners Germer Rudolf "Vorlesungen über den Holcaust".
Zum Auftakt des Prozesses hatte Mahler das Gericht mit antisemitischen und demokratiefeindlichen Äußerungen provoziert. Seither hat die Presse dem Angeklagten - soweit ich sehe übereinstimmend (!) - keine Plattform mehr gegeben. Eine gute Entscheidung, finde ich.