Veröffentlicht am 25.02.2009 von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-HeineggBild von bernd.heintschel-heinegg

Das Landgericht München II verurteilte heute den Rechtsextremisten und früheren Rechtsanwalt Horst Mahler wegen Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren. Das ... Weiterlesen

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