Das Erfolgshonorar rückt näher
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Die zweite und dritte Lesung des Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren steht auf der Tagesordnung für die 158. Sitzung des Bundestages am 24.04.2008. Dieses Gesetzesvorhaben beschränkt sich nicht auf die Umsetzung des Regelungsauftrags des Bundesverfassungsgerichts, sondern sieht einschneidende Änderungen für jegliche Art von Vergütungsvereinbarung vor. Auch diejenigen, die keine erfolgsbezogenen Vergütungsvereinbarungen abschließen wollen, werden - wenn das Gesetzesvorhaben nicht noch in den parlamentarischen Beratungen entschärft wird - spürbar und nachteilig betroffen sein.