Ärgerliche Fahrverbotsvollstreckung - Wer hilft mir das Gesetz zu verstehen?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Von der juristischen Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt existiert in dem wichtigen Bereich der Fahrverbotsvollstreckung ein heftiger Meinungsstreit: Es geht um die Frage der Vollstreckung von Fahrverboten, genauer gesagt um die Frage, ob mehrere Fahrverbote in unterschiedlichen Verfahren gleichzeitig ("parallel") laufen können oder nacheinander. Einziger gesetzlich geregelter Fall ist hier § 25 Abs. 2a StVG, der für mehrere Fahrverbote mit der 4-Monatsschonfrist eine Nacheinandervollstreckung in der Rechtskraftreihenfolge anordnet. Über den "Anwaltstrick", gleichzeitige Rechtskraft herbeizuführen kommen dabei manche Gerichte hinweg, indem sie einfach behaupten, "die Reihenfolge der Rechtskraft sei nicht Voraussetzung der Norm, sondern lediglich Rechtsfolge" (so z.B. das AG Viechtach DAR 2008, 276). Es wird dann auch gleich noch angenommen, die Vorschrift gelte auch für Mischfälle (also dann, wenn ein Fahrverbot nach § 25 Abs. 2a StVG mit einem Fahrverbot ohne diese Vergünstigung zusammentrifft), so etwa in einer Bekanntmachung des Direktors des AG Viechtach v. 22.8.2007. Offen gesagt: Ich verstehe das nicht - lese (und verstehe) ich § 25 Abs. 2a StVG immer falsch?