Wer denkt schon, ein Busfahrer sei "Amtsträger"?
Gespeichert von Carsten Krumm am
... die Antwort: Natürlich kann hierüber nur ein Jurist philosophieren. Das KG Berlin hat in einem Beschluss, der in NJW 2008, 2133 veröffentlich ist klargestellt, dass ein Busfahrer der BVG, der vorsätzlich einen Fahrgast verletzt zwar eine Körperverletzung nach §§ 223, 230 StGB begeht, nicht aber wegen Körperverletzung im Amt, § 340 StGB, strafbar ist. Hintergrund: Der Busfahrer ist nach einer Beleidigung durch einen Fahrgast ausgestiegen und hat diesem Gast sein Knie in den Bauch gerammt. M:E. vollkommen richtig hat das KG festgestellt, dass der Busfahrer nach heutiger Anschauung nicht mehr im Verhältnis zum Fahrgast als verlängerter Arm des Staates angesehen werden kann, der diesem gegenüber eine öffentliche Aufgabe erfüllt. Vielmehr sei er reiner Dienstleister.
Hinweis: Das KG entscheidet hier ausdrücklich nicht mehr wie das Reichsgericht, das die Amtsträgerschaft eines Busfahrers der BVG im Jahre 1941 (!) bejaht hatte - RGSt 75, 355.