Vermittlungsausschuss- auf § 15a RVG muss weiter gewartet werden!
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zu dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellem Berufsrecht, zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften leider beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Diese Maßnahme zielt zwar nicht auf § 15a RVG, sondern dem Bundesrat geht es um die Änderung von berufsrechtlichen Vorschriften, auch verlangte er die Streichung einer in dem Gesetz enthaltenen Regelung, nach der Verfahrensbeistände in Kindschaftssachen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben künftig in jedem Rechtszug eine Vergütung von 350 € erhalten sollen. Gleichwohl führt die Anrufung des Vermittlungsausschusses dazu, dass § 15a RVG zumindest kurzfristig noch nicht in Kraft treten kann. Die Anwaltschaft wird daher mit den durch die Rechtsprechung des BGH ausgelösten Imponderabilien bei der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr zumindest vorübergehend noch leben müssen. Zumindest die in der Rechtsprechung im Vordringen befindliche Auffassung, dass eine die vorgerichtliche Tätigkeit abdeckende Honorarvereinbarung dazu führt, dass eine Anrechnung auf die im gerichtlichen Verfahren entstehende Verfahrensgebühr nicht vorzunehmen ist, öffnet hoffnungsvolle Gestaltungsspielräume.