Einfach mal so ein "paar Leute wegklatschen" - rechtlich gehen in der Schweiz die Uhren noch anders als in Deutschland
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Entsetzen herrscht in München nach dem „Amoklauf mit Faustschlägen und Fußtritten" (so die Staatsanwaltschaft) von Schweizer Schülern im Stadtzentrum, wenige 100 m vom Justizpalast entfernt, am vergangenen Dienstag. Die Münchner Polizei hält die Tat für noch besorgniserregender als den Angriff zweier junger Männer auf einen pensionierten in der Münchner U-Bahn; damals war dem Verbrechen immerhin noch ein Wortwechsel vorausgegangen.
Sie hätten „ein paar Leute wegklatschen" wollen, sagten die Täter nach ihrer Festnahme lapidar. Zunächst prügelten sie auf drei ältere Männer ein. Dann schlugen sie einen Geschäftsmann zu Boden und traktierten ihn in einer Weise, dass er schwere Kopfverletzungen erlitt: beidseitige Kieferhöhlenfraktur, Bruch des Jochbeins, Bruch des seitlichen Begrenzung der Augenhöhle. Schließlich streckten sie einen Studenten mit Hieben nieder.
Gegen drei der Schweizer Schüler erging Haftbefehl wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Gegen zwei weitere Schüler, die nach ihrer vorläufigen Festnahme wieder in ihre Heimat zurückkehren durften, wird noch ermittelt.
Über diese sinnlose Jugendgewalt herrscht auch Entsetzen in der Schweiz. Dort betrug die Höchsttrafe im Jugendstrafrecht zunächst ein Jahr, jetzt sind es immerhin vier Jahre (in Deutschland: 10 Jahre). In der Schweiz gerät die „Kuscheljustiz" zunehmend in die Kritik: Im Januar 2007 schlug unweit von Zürich ein 16-Jähriger einem Passanten mit einem Faustschlag nieder, der tags darauf starb. Gegen diese und einer anderen Gewalttat erhielt er zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung. Im Juli 2008 wurde ein Mann in einem S-Bahnhof der Stadt verprügelt und auf die Gleise geworfen. Helfer konnten ihn nur knapp vor dem herannahenden Zug retten. Die 17 und 19 Jahre alten Täter kamen mit einer Bewährungsstrafe von einem Monat davon (Quelle: Albert Schäffer /Jürgen Dunsch FAZ Sonntagszeitung vom 5.7.2009 Nr. 27 S. 12)
Im Zuge der aktuellen Amoktat erfahren die Schweizer, dass die Jugendstaatsanwaltschaften nur in Ausnahmesituationen die Schulen über Vorstrafen ihrer Schüler informieren. Dass die drei Täter aus München einiges vorzuweisen haben, ist zwischenzeitlich aus den Medien hinreichend bekannt. Das soll jetzt in der Schweiz geändert werden: Gewaltsstraftaten müssten in jedem Fall der Schule gemeldet werden.