Sexualstraftäter stellt sich nach hohem Fahndungsdruck - ein Erfolgsmodell für die Zukunft, aber nicht für alle Fälle geeignet
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Wahrscheinlich haben Sie die Meldung gestern ebenfalls den Medien entnommen: Nach einer groß angelegten Öffentlichkeitsfahndung hat sich am Donnerstagnachmittag ein dringend gesuchter Sexualtäter selbst gestellt. Dem Mann wird vorgeworfen, in mehreren Dutzend Fällen Kinder sexuell massiv missbraucht und gefilmt zu haben. Die Videos verbreitete er anschließend im Internet.
Der schnelle Ermittlungserfolg hat die Entscheidung bestätigt, den Mann mit Hilfe von Fotos, Videos und Stimmenproben sowie über die am Mittwochabend ausgestrahlten Sendung "Aktenzeichen XY" zu suchen.
Das auf der Internetseite des BKA veröffentlichten Material war - wenn die Darstellungen auch schockierten - ermittlungstaktisch geschickt gewählt. Die Videosequenzen zeigen den Mann, wie er nackt auf einem Bett liegt, stets in der Nähe seiner Opfer; das Gesicht ist gut zu erkennen. Auch die Zimmer mit prägnanten Eigenschaften wurden gezeigt (lebensgroße graue Figur; reparierte Hirschköpfe an der Wand). Hier ein weiterführender Link (gelöscht am 8.8.2009 um 21:57 mit Blick auf die Zuschrift von Herrn Rechtsanwalt Kompa).
Einen ähnlichen Fahndungserfolg gab es in der Vergangenheit schon in Österreich: In einem Fall von sexuellem Missbrauch wurde ebenfalls Videomaterial veröffentlicht, das den Täter in seiner Umgebung zeigte. Daraufhin erkannte die Mutter des Täters die Zimmereinrichtung und informierte die Polizei.
Die Aufklärungsquote bei dieser Art von Öffentlichkeitsfahndung dürfte bei fast 100% liegen. Aber nur selten liegt ein so völlig zweifelsfreies, den Täter identifizierendes Videomaterial vor. Andernfalls muss diese Form der Öffentlichkeitsfahndung ausscheiden!