Wegen islamistischer Terrordrohungen im Internet wird von der bayerischen Polizei eine Gefährdung der Wiesn offenbar sehr ernst genommen. Wie schon vorgestern in der Süddeutschen Zeitung berichtet wurde, wurden sogar zwei Personen bis zum Ende des Oktoberfests in Gewahrsam genommen. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 17 BayPAG.
Danach kann die Polizei
„eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn (…)
das unerläßlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern; die Annahme, daß eine Person eine solche Tat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, kann sich insbesondere darauf stützen, dass
a) sie die Begehung der Tat angekündigt oder dazu aufgefordert hat oder Transparente oder sonstige Gegenstände mit einer solchen Aufforderung mit sich führt; dies gilt auch für Flugblätter solchen Inhalts, soweit sie in einer Menge mitgeführt werden, die zur Verteilung geeignet ist, oder
b) bei ihr Waffen, Werkzeuge oder sonstige Gegenstände aufgefunden werden, die ersichtlich zur Tatbegehung bestimmt sind oder erfahrungsgemäß bei derartigen Taten verwendet werden, oder ihre Begleitperson solche Gegenstände mit sich führt und sie den Umständen nach hiervon Kenntnis haben mußte, oder
c) sie bereits in der Vergangenheit mehrfach aus vergleichbarem Anlaß bei der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit als Störer betroffen worden ist und nach den Umständen eine Wiederholung dieser Verhaltensweise zu erwarten ist;“
Auf den ersten Blick liegt keiner der im Katalog aufgeführten Sachverhalte vor. Aber der Katalog ist nicht abschließend („insbesondere“), so dass hier wohl auf ähnlich gravierende Gefahranzeichen zurückgegriffen wurde. Polizeipräsident Schmidbauer hat betont, den Männern werde keine Straftatbegehung vorgeworfen; ausschlaggebend ist wohl der Kontakt zu dem aus dem Drohvideo bekannten Islamisten Bekkay Harrach. (Quelle)
Die Maßnahme wurde richterlich bestätigt, wie in Art. 18 BayPAG vorgesehen.
Laut Spiegel-Online
"fürchten die Behörden, dass sich die Männer durch die Terror-Botschaften der letzten Tage, vor allem durch die Bänder des al-Qaida-Propagandisten Bekkay Harrach, aufgerufen fühlen könnten, Anschläge in der bayerischen Metropole zu planen und durchzuführen. Auch wenn es keine konkreten Hinweise gebe, so die Argumentation, habe man in der aktuellen Gefährdungslage nicht riskieren können, dass sich die beiden frei bewegen können."
Kurzes Fernsehinterview mit Polizeipräsident Schmidbauer, in der er die Gründe für die Maßnahme erläutert (BR)
Entscheidend ist wohl die Frage, ob die Ingewahrsamnahme „unerlässlich“ ist, um eine "unmittelbar bevorstehende" Straftat zu verhindern, oder ob nicht mildere Maßnahmen (insbesondere der polizeilichen Beobachtung/Überwachung) ausgereicht hätten.