Österreichische Halterhaftung ausgebremst...
Gespeichert von Carsten Krumm am
...kann man gerade hier bei Beck-Aktuell nachlesen. Es ging um einen deutschen Fzg-Halter, der per Straferkenntnis 350 Euro zahlen sollte, weil er den Fahrer seines Fahrzeugs nicht nennen wollte.
Das FG Hamburg, Beschluss vom 30.03.2010 - 1 V 289/09 hat hierzu entschieden (Leitsatz laut Beck-Aktuell):
Nennt ein deutscher Fahrzeughalter nicht den Namen der Person, der er sein Kfz überlassen hat und die in Österreich mehrfach falsch geparkt hat, kann ein österreichisches Straferkenntnis gegen den Halter nicht in Deutschland vollstreckt werden. Dies hat das Finanzgericht Hamburg in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren am 30.03.2010 entschieden (Az.:1 V 289/09).