EuGH: Wann wird eine Internetadresse bösgläubig erworben?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Interessanter Artikel auf faz.net heute morgen zu einem neuen EuGH Urteil -www.reifen.eu“ -- (Az: C-569/08):
Zitat: "Eine österreichische Firma muss den Domainnamen „www.reifen.eu“ wohl wieder abgeben, weil sie die begehrte Internetadresse unrechtmäßig beantragt hat. In einem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof jetzt vier Kriterien aufgestellt, die auf eine „Bösgläubigkeit“ hindeuten: [...]
Der EuGH stellte nun vier Kriterien auf, die auf eine „Bösgläubigkeit“ hindeuten: Erstens die Absicht, die ursprüngliche Marke, hier also „&R&E&I&F&E&N&“, gar nicht zu nutzen, zweitens eine unübliche oder gar sprachlich widersinnige Gestaltung mit Sonderzeichen, drittens Massenanträge auf EU-Domains sowie viertens die Eintragung der ursprünglichen Marke erst kurz vor Beginn der ersten Registrierungsphase."
Gibt es Anmerkungen aus der Praxis hierzu?