AG Berlin-Tiergarten: Absolute Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum ist möglich!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Das AG Berlin-Tiergarten, Urteil vom 10. 2. 2010 – ( 310 Cs) 3033 PLs 10607/09 (144/09) = SVR 2010, 227 hat Mut bewiesen und im Rahmen eines Verfahrens nach § 316 StGB entgegen der h.M. nach Drogenkonsum absolute Fahruntüchtigkeit angenommen:
"...Der festgestellte Benzoylecgoninwert offenbart einen aktiven, deutlichen und aktuellen Konsum von Cocain. Denn nach der Empfehlung der Grenzwertekommission, die unter der Leitung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – und aufgrund der Entscheidung der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft “Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog” vom 4. 9. 2007 – verbindliche Grenzwerte erarbeitet hat, bei deren Vorliegen sicher eine rauschbedingte Fahruntauglichkeit anzunehmen ist (sog. absolute Grenzwerte), und Grenzwerte, denen sich die Rechtsprechung insoweit angenommen hat, als dass auch Feststellungen darunter zu einer Verurteilung führen können (also erweiterte Anwendung), beträgt der analytische Grenzwert, ab dem sicher mit dem Auftreten von Ausfallerscheinungen, also mit einer Einschränkung der Fahrtüchtigkeit im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen ist, für Benzoylecgonin 75 ng/ml. Beim Angeklagten lag der festgestellte Wert mehr als 4,6 fache höher als dieser Grenzwert. Damit ist die Grenze zur absoluten Fahruntauglichkeit im Sinne von § StGB erreicht, ohne dass es der Feststellung weiterer Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler bedarf. Auch der hohe THC-Carbonsäurewert beweist einen regelmäßigen Konsum von Cannabis-Produkten. Der THC-Wert betrug mehr als das zweieinhalbfache des von der Grenzwertekommission empfohlenen Wertes von 1,0 ng/ml THC zum Beginn der Fahruntauglichkeit bei Bußgeldsachen. Infolge der Wechselwirkung zum Cocain ist auch hier die Grenze zur absoluten Fahruntauglichkeit im Sinne von § 316 StGB erreicht, ohne dass es der Feststellung weiterer Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler bedarf...." 316
Man kann da sicher drüber streiten - es ist aber rechtskräftig geworden.