OWi-Basiswissen: Bis wann ist die Einspruchsrücknahme möglich?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Wenn die Beweisaufnahme nicht so läuft, wie es aus Sicht des Betroffenen eigentlich erhofft war, dann stellt sich zuweilen die Frage: Soll der Einspruch zurückgenommen werden? Und: Bis wann ist das eigentlich möglich?
Die Antwort findet man in der wegen § 67 OWiG weiterführenden Kommentierung zu § 302 StPO: Die Rücknahme eines Rechtsmittels ist bis zur Entscheidung über das Rechtsmittel möglich. Sprich: Bis zur Urteilsverkündung (zum Erlass des Beschlusses nach § 72 OWiG) ist die Rücknahme noch möglich.