EU/USA: Neues Datenschutzabkommen wird verhandelt - mehr Rechte für EU-Bürger?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Die Verhandlungsschwerpunkte sind:
- Einheitliche Regeln für die Datenschutzbehörden, wie sie Betroffenen bei der Einsicht, der Korrektur oder Löschung ihrer persönlichen Informationen unterstützen können.
- EU-Bürger sollen direkt Rechtschutz in den USA erhalten: Der US "Privacy Act" räumt bislang in der Regel nur US-Bürgern oder Residents das Recht ein, bei Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen vor US-Gerichten zu klagen.
- Der Datenaustausch soll in jedem Fall auf spezifische, explizit genannte und legitime Zwecke im Bereich der Strafverfolgung und der Zusammenarbeit von Justizbehörden einschließlich der Terrorismusbekämpfung unter Berücksichtigung des Ziels der „Datensparsamkeit“ (siehe §3a BDSG) beschränkt werden.
- Verpflichtungen für angemessene Fristen zum Löschen und Überprüfen der Speicherbedürfnisse der Daten.
- Protokollierung des Datentransfers.
- Informationspflichten bei Verletzungen der Datensicherheit, sowie Schadensersatzansprüche bei einer unrechtmäßigen Verarbeitung persönlicher Informationen.
Zur Diskussion gestellt: Wie realistisch ist es, Regeln des EU-Datenschutzes in die USA zu exportieren?
Link: EU-Verhandlungsmandat : http://www.statewatch.org/news/2010/aug/eu-usa-dp-general-em.pdf