Keine Entlassung wegen 2,70 Euro
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Streng genommen hat der Fall im Arbeitsrechts-Blog nichts zu suchen, denn es geht nicht um Arbeits-, sondern um Beamtenrecht: Der Kläger ist Zeitsoldat im Dienstgrad eines Hauptgefreiten. Die Bundeswehr hatte ihn fristlos entlassen. Sie warf ihm vor, in der Truppenküche einer Kaserne das Mittagessen im Wert von 2,70 Euro nicht bezahlt und damit das Vertrauen seines Dienstherrn missbraucht zu haben.
Die Klage des Soldaten hatte beim Verwaltungsgericht Koblenz Erfolg (Urt. vom 28.09.2010 - 2 K 339/10.KO). Das Gericht hat die Entlassung aufgehoben. Nach seiner Überzeugung wurden weder die militärische Ordnung noch das Ansehen der Bundeswehr durch das Verhalten des Soldaten ernstlich gefährdet. Für eine Nachahmungsgefahr fehle es ebenso an konkreten Anhaltspunkten wie für die Annahme einer Wiederholungsgefahr. Bis zu diesem Vorwurf habe der Kläger sich tadellos verhalten habe und und anschließend das Mittagessen zumindest nachträglich bezahlt.
(Mit Dank an Matthias Böse für den Hinweis auf das Urteil)