BGH: Sperrung von Mobilfunkanschlüssen bei Zahlungsverzug
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Der BGH kommt hier zu dem Ergebnis, dass AGB, die eine Sperrung von Mobilfunkanschlüssen bei einem Zahlungsverzug des Kunden von mindestens 15,50 Euro vorsehen, unzulässig sind. Eine solche Klausel halte einer Inhaltskontrolle nicht stand und sei nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Vielmehr hält der BGH die bislang auf das Festnetz beschränkte Regelung in § 45k TKG, nach der eine Sperre erst nach einem Zahlungsverzug von mindestens 75 Euro vorgenommen werden darf, für auf den Mobilfunk übertragbar.
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Link zur BGH- Pressemitteilung: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=55124&linked=pm