Vorratsdatenspeicherung: Neuer Entwurf zum Quick Freeeze vom BMJ
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Das BMJ hat im Internet einen "Diskussionsentwurf" für ein "Gesetz zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet" veröffentlicht. Dieser Entwurf enthält auch wieder das sog. "Quick-Freeze-Verfahren" für Verkehrsdaten als Änderungen des TKG und des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes. Das Gesetz soll die vom BVerfG beanstandete generelle Vorratsdatenspeicherung ersetzen (das Thema wurde mehrfach hier im Blog diskutiert)
Einige Highlights:
- Neuer §100j StPO zur richterlich angeordneten Sicherung der Verkehrsdaten als Anweisung an die TK-Unternehmen, alle vorhandenen, bereits erzeugten oder verarbeiteten sowie künftig anfallenden Verkehrsdaten ihrer Kunden zu speichern. Dieses Quick Freeze-Verfahren ist auf einen Monat befristet und kann jeweils um einen Monat verlängert werden, wenn die Strafverfolger die Maßnahme begründen können. Das Einfrieren der Daten ist allein auf die Daten beschränkt, die ein TK-Unternehmen selbst erzeugt und verarbeitet.
- Neuer §100k : Bestandsdatenabfrage von IP-Adressen, die ausdrücklich für die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet gedacht ist. Betroffene Personen müssen nach dem Gesetzentwurf von dieser IP-Adressauskunft unterrichtet werden, sofern der Zweck der Auskunft dadurch nicht gefährdet ist.
- Neuer §113a TKG sieht vor, der die Speicherungspflicht von IP-Adressen auf 7 Tage begrenzt. Internet-Provider als Kleinstunternehmen, die nur 100 bis 200 Kunden haben, sollen so von der Speicherungspflicht befreit werden. Schließlich enthält der neue §113a den nicht unwichtigen Passus, dass der Zugriff auf die IP-Daten zum Zwecke der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nicht erlaubt ist.
- Detaillierten Auflistung, was TK-Unternehmen und Provider bei einer Anordnung von Quick Freeze und bei der 7-tägigen Speicherung von IP-Adressen an Aufwandsentschädigung verlangen können.
Wie zu erwarten, zeigt man sich von Seiten der Union entrüstet und bezeichnet den Entwurf als nicht akzeptabel. Ein von Polizeiverbänden verlangtes „Machtwort“ von Kanzlerin Merkel ist allerdings ausgeblieben.
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