Happy birthday, AGG!
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Wenn es nach Deinen europäischen Großeltern gegangen wäre, hättest Du schon im Jahre 2003 kommen sollen. Aber Dein Geburtsvorgang zog sich endlos lange hin, erst im August 2006 erblicktest Du das Licht der Welt. Dabei bist Du mit nur 33 Paragrafen eigentlich ein schlankes Kind. Schnell hat man Dich berühmt gemacht. Professorinnen, Richterinnen und Rechtsanwältinnen (jeweils w/m) schrieben dicke Bücher über Dich, die sich wie eine überbordende Krankenakte lesen. Du könntest so schnell verletzt werden, auch durch jahrzehntelang als unbedenklich eingestufte Dinge wie Altersgrenzen (in Arbeitsverträgen), Spätehenklauseln (in der Betriebsrente), Limitierungsklauseln (in Sozialplänen), die Sozialauswahl (bei betriebsbedingter Kündigung) oder die Stellensuche nach „Berufsanfängern“. Kein Wunder, dass wir so häufig die Oberärzte in Erfurt und sogar den Chefarzt in Luxemburg fragen mussten, ob Du nun ernsthaft verletzt wurdest oder ob nur jemand einen Phantomschmerz gefühlt hat.
Manchmal bist Du aber auch wirklich eine Mimose: Männliche Piloten können sich auf Dich berufen, wenn sie im Flughafen eine Mütze tragen müssen, ihren Kolleginnen das aber freigestellt ist (Arbeitsgericht Köln); ebenso 24-jährige Kassiererinnen, die nicht so viel Urlaub bekommen, als wenn sie schon 30 wären (Landesarbeitsgericht Düsseldorf) oder angehende Paketzusteller mit französischer Muttersprache, wenn sie auf ihre Stellenbewerbung hin zu Hause angerufen werden und dabei die Frage nicht verstehen, ob sie Fahrrad fahren können (Arbeitsgericht Hamburg). Es sieht nicht so aus, als ob das nur Kinderkrankheiten gewesen wären. In die Pubertät kommst Du ja erst noch.
Aber aus unserer Gesellschaft bist Du schon jetzt nicht mehr wegzudenken.