Kollektiver Rechtsschutz im Kartellrecht: UK auf der Überholspur
Gespeichert von Dr. Rolf Hempel am
Es gibt Neuigkeiten zu einem meiner Lieblingsthemen – zum kollektiven Rechtsschutz im Kartellrecht. Ich hatte ja schon gelegentlich zu den verschiedenen Entwicklungen auf EU-Ebene und in Deutschland berichtet (zuletzt vgl. hier).
Ihrer Majestät Department for Business Innovation & Skills (BIS) bereichert die heiße Diskussion in Europa jetzt mit einer gestern eingeleiteten Konsultation zum privaten Rechtsschutz im Kartellrecht mit einigen heißen Vorschlägen.
Zum Thema des kollektiven Rechtsschutzes schlägt BIS im Konsultationspapier die Einführung einer opt-out class action vor und nimmt damit die Gegenposition zur in den Organen der EU und vielen Mitgliedstaaten herrschenden Meinung ein. Dort werden opt-out class actions jedenfalls nicht als erstrebenswerte "business innovation" angesehen, sondern eher als Frankenstein-Monster.
Offensichtlich möchte sich das Vereinigte Königreich im europäischen Wettbewerb um den Cartel Plaintiff Choice Award für das klägerfreundlichste Forum in der EU ein Alleinstellungsmerkmal verschaffen. Schon jetzt konkurrieren in Europa die englischen und die deutschen Gerichte um die Gunst der Kartellschadensersatzkläger.
Die Konsultation läuft bis 24.07.2012.