NSA-Überwachung: Was könnte Deutschland rechtlich unternehmen?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
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Über den Aufreger PRISM haben wir ja im Blog hier schon recht intensiv diskutiert. Das Thema ist weiter „heiß“, nachdem jetzt die Programme XkeyScore und Tempora dazugekommen sind. Einmal vorausgesetzt, dass die Überwachung von NSA in den USA durchgeführt wird, hier die Frage an die Juristen: Was könnte Deutschland denn rechtlich dagegen unternehmen?
Hier einige Vorschläge aus den Medien (ohne dass ich dazu Stellung beziehe):
- Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen deutsche Geheimdienstler wegen Beihilfe oder gar Mittäterschaft zum Geheimnisbruch oder anderer Straftaten nach dem StGB?
- Ähnliche Ermittlungsverfahren gegen in Deutschland ansässige Unternehmen wegen des Verdachts der Unterstützung der Überwachung?
- „Aussetzung“ der EU/US Safe Harbor Prinzipien und/ oder der EU Standardklauseln durch die deutschen Datenschutzbehörden (siehe Blogeintrag hier und in kürze mein Beitrag in ZD-Aktuell)?
- Dasselbe Vorgehen, aber Verhängung der Maßnahmen durch die EU Kommission?
- Datenschutz-Audits von in Deutschland ansässigen US-Unternehmen?
- Klage gegen die USA bei der WTO in Genf unter dem GATS?
- Anbringen der rechtlichen Bedenken über die EU Kommission oder das EU Parlament (ähnlich wie bei der Passagierdaten-Übermittlung), evtl. mit Androhung von „Sanktionen“ (z .B. Aussetzung des Zugriffs auf die Passagierdaten)?
Was meinen Sie? Gibt es überhaupt eine Handhabe? Haben Sie noch weitere (realistische) Vorschläge?