Fälligkeitsregelung des RVG abdingbar
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Der BGH hat im Beschluss vom 19.09.2013 – IX ZR 112/11 nochmals betont, dass § 8 RVG ebenso abdingbar ist wie die Vorläufervorschrift des § 16 BRAGO. Nach dem BGH können Fälligkeitsvereinbarungen auch konkludent geschlossen werden, beispielsweise wenn die Parteien eine Zeitvergütung und regelmäßige Zwischenabrechnungen vereinbart haben.