US Supreme Court: Keine Durchsuchung eines von der Polizei beschlagnahmten Handys ohne Beschluss „Warrant“
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Vielleicht ein Meilenstein hier in den USA zum Schutze der Privatspähe (privacy): Der US-Supreme Court entschied heute, dass Polizeibeamte in der Regel einen Haftbefehl haben, bevor sie das Handy oder Smartphone eines verhafteten Verdächtigen durchsuchen.
"Die Tatsache, dass die Technologie es einem Individuum ermöglicht, solche Informationen in der Hand zu tragen macht nicht die Informationen nicht weniger schutzwürdig, für die die Gründerväter gekämpft haben. Unsere Antwort auf die Frage, was Polizei vor der Durchsuchung eines beschlagnahmt Handys bei einer Festnahme tun muss, ist dementsprechend einfach - sie benötigt einen Durchsuchungsbeschluss (warrant),"schrieb Chief Justice Roberts.
Die Umstände in den beiden Fällen, der eine aus Massachusetts und einer aus Kalifornien, waren verschieden, aber in beiden Fällen ging es um die Durchsuchung eines Mobiltelefons: einmal um ein Flip-Telefon, ein andermal um ein anspruchsvolleres Smartphone. Das Oberste Gericht urteilte die beiden Fälle zusammen - beide Durchsuchungen waren verfassungswidrig. In der Entscheidung gibt es einige enge Ausnahmen zur Gefahrenabwehr, die noch weiter analysiert werden müssen.
Das Urteil könnte einen großen Einfluss in einigen US-Bundesstaaten zu haben, weil dort die Strafverfolgungsbehörden die Durchsicht von Handys zu einer Top-Priorität gemacht haben, wenn ein Verdächtiger festgenommen. Die rechtliche Frage war, ob der Vierte Verfassungszusatz, der vor unangemessenen Durchsuchungen schützt, nach einer Festnahme eine gerichtlichen Ermächtigung, bevor ein Handy durchsucht werden kann.
Müssen jetzt diverse Krimis umgeschrieben werden?
Link zur Entscheidung zum Nachlesen:
http://www.supremecourt.gov/opinions/13pdf/13-132_8l9c.pdf
Riley v. California, 13-132 and U.S. v. Wurie, 13-212.