Erschütternd: Jeder dritte Jurastudent will die Todesstrafe zurück und nach jedem fünften darf Folter schon sein
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Legal Tribune ONLINE berichtet in der aktuellen Ausgabe von der Studie des Erlanger Strafrechtsprofessors Franz Streng, der in den Jahren 1989 - 2012 in seiner Vorlesung, zumeist Erst- oder Zweitsemester, anonyme Fragebogen vorlegte. Im steten Anstieg befürworteten im Jahr 2012 31,9 % die Wiedereinführung der Todesstrafe und 22,1 % sehen Folter als zulässiges Mittel an (hier: von LTO ausgewählte Grafiken & Tabellen).
Das ist erschütternd, zeigt und belegt aber, dass rechtsstaatliche Errungenschaften nicht mit Ewigkeitsgarantie ausgestattet sind und stets von neuem Überzeugungsarbeit zu leisten ist. Nachdem ich Herrn Kollegen Streng persönlich kenne, bin ich davon überzeugt, dass eine "Kontrolluntersuchnung" am Ende seiner Vorlesung doch ein etwas "erfreulicheres" Bild ergeben hätte. Alarmierend ist es aber gleichwohl, mit welcher Geisteshaltung ein nicht unwesentlicher Teil der Jurastudenten ihr Studium beginnt.
Für die universitäre Ausbildung ist die Untersuchung deshalb von enormer Bedeutung, weil sie unterstreicht, wie wichtig es ist, rechtsstaatliche Grundsätze überzeugend zu vermitteln. Denn die Studienanfänger von heute sind diejenigen,denen wir in wenigen Jahren in der Praxis gegenüberstehen.