Sicherheit bringt die elektronische Fußfessel nicht!
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Dem französischen Priester Jacques Hamel half die elektronische Fußfessel, die seinem Mörder angelegt war, nicht. Trotz dieser Vorkehrungsmaßnahme konnte Adel Kermiche zusammen mit einem anderen während seines täglichen Ausgangs von 8:30 bis 12:00 Uhr den Priester töten. Kermiche hatte der Untersuchungsrichterin beteuert, ein „guter Muslim“ zu sein, für den „Barmherzigkeit und Nächstenliebe“ zähle – und sie hatte diesen Beteuerungen Glauben geschenkt.
Gegen 285 Personen läuft in Frankreich ein Terrorverfahren, von denen sieben Personen mit elektronischer Fußfessel sich in Freiheit befinden. Innerhalb von sechs Jahren wechselten die französischen Justizbehörden viermal den Hersteller. Jedes Mal soll das System billiger und die Fußfessel störanfälliger geworden sein, kritisiert das französische Justizpersonal.
In Deutschland kann nach dem am 1.1.2011 im Rahmen der Führungsaufsicht eingefügten § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 12, S. 2 und 3 StGB das Gericht die verurteilte Person (also nicht schon während eines Ermittlungsverfahrens) für die Dauer der Führungsaufsicht oder für kürzere Zeit anweisen, „die für eine elektronische Überwachung ihres Aufenthaltsortes erforderlichen technischen Mittel ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich zu führen und deren Funktionsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen.“
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung (umgangssprachlich: elektronische Fußfessel) sieht aus wie ein großes schwarzes Handy, das knapp oberhalb des Gelenks angebracht wird. Das Gerät sendet stetig Informationen an die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Hessen. Eine Software gleicht die Signale mit den Auflagen für den Träger ab. Verlässt der Verurteilte einen festgelegten Aufenthaltsbereich oder nähert sich einem ihm verbotenen Ort, dann wird er von der GÜL angerufen, zumal auch eine Signalstörung vorliegen kann. Ist dies nicht der Fall, informiert die Überwachungsstelle die Behörden vor Ort – bis dann aber etwas geschieht, kann es dauern!
Das kann man hinnehmen, wenn ein Hassprediger eine bestimmte Moschee nicht aufsuchen darf, weil auf den Verstoß im Nachhinein reagiert werden kann. Zumal bei Terrorverdächtigen aber auch bei Sexualtätern besteht jedoch die Gefahr, dass die elektronische Fußfessel eine erneute Straftat nicht verhindert, wenn auf den Alarm nicht rechtzeitig reagiert wird.