Legale Hanfzigaretten aus der Schweiz – Rechtslage in Deutschland
Gespeichert von Dr. Jörn Patzak am
Nach übereinstimmenden Medienberichten erfreuen sich Hanfzigaretten in der Schweiz großer Beliebtheit. Sie werden in Supermärkten, Kiosken sowie Tankstellen verkauft und enthalten nach Herstellerangaben weniger als ein Prozent THC sowie 4 Prozent Cannabidiol (CBD). Sie sind deshalb frei verkäuflich, weil nach dem Schweizer Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmG) nur Hanfpflanzen oder Teile davon verboten sind, die einen durchschnittlichen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1,0 Prozent aufweisen.
Damit stellt sich die Frage, ob die in der Schweiz legal erworbenen Hanfzigaretten mit nach Deutschland genommen werden dürfen, um sie hier zu konsumieren. Die klare Antwort: Nein! Nach Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG sind in Deutschland zwar Cannabispflanzen und -pflanzenteile, deren Gehalt an THC 0,2 Prozent nicht übersteigt, vom Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ausgenommen, aber nur dann, wenn der Verkehr mit ihnen ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.
Da es bei der Einfuhr der Hanfzigaretten aus der Schweiz zu Konsumzwecken jedenfalls an einem solchen gewerblichen oder wissenschaftlichen Zweck fehlt, greift der Ausnahmetatbestand selbst dann nicht ein, wenn der THC-Gehalt unter 0,2 Prozent liegen würde, so dass eine unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG anzunehmen ist.