Und nochmal: zum Wegfall des Eigenbedarfs - der BGH darf "ran" !
Gespeichert von Dr. Michael Selk am
An dieser Stelle hatte ich vor einigen Tagen eine Entscheidung des LG Berlin kommentiert - und auch etwas zu den Problemen geschrieben, die sich stellen, wenn der geltend gemachte Eigenbedarf während - oder nach Ablauf - der Kündigungsfrist wegfällt.
Ich wusste damals noch nichts davon, dass eine sehr ähnliche, spannende Frage dem VIII. Zivilsenat vorliegt. Im vom LG Halle entschiedenen Fall machten die Vermieter Eigenbedarf geltend, weil sie die pflegebedürtige Großmutter, die nahe der streitrelevanten Wohnung wohnte, von dort aus besser unterstützen wollten. Jedoch starb die Großmutter nach Ablauf der Kündigungsfrist, damit war der Eigenbedarfsgrund - spät - weggefallen. Das LG Halle hatte der Räumungsklage stattgegeben, auch Härtegründe gem. § 574 BGB für nicht ausreichend erachtet.
Der BGH will nun am 17. April 2019 (VIII ZR 167/17) auch über diesen Fall nach zugelassener Revision entscheiden. Im Hinblick auf den Eigenbedarf müsste der Senat angesichts der bisherigen Rechtsprechung die Entscheidung des LG Halle bestätigen; ob die Würdigung der Härtegründe genügt bleibt abzuwarten. Zur Presseerklärung des Senats geht es hier.