Änderung des NpSG tritt am 9.7.2020 in Kraft
Gespeichert von Prof. Dr. Jörn Patzak am
Heute erfolgte die Verkündung der Verordnung zur Änderung der Anlage des NpSG vom 3.7.2020 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 1555). Mit ihr wird die Anlage des NpSG an den aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst, indem die unter Nummer 2.1.4 der Anlage des NpSG definierte Seitenkette der von Indol, Pyrazol und 4-Chinolon abgeleiteten Verbindungen erweitert wird (s. dazu meinen Beitrag vom 7.6.2020). Die Verordnung tritt morgen in Kraft.
Die Verkündung der vom Bundesrat ebenfalls beschlossene Änderung des BtMG durch eine 20. Verordnung zur Änderung von Anlagen des BtMG steht noch aus.