DSGVO: Bundesdatenschutzbeauftragter fordert klare Regeln für KI
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Kelber hat in einem Interview des Deutschlandfunks gestern klargestellt, dass öffentlich zugängliche personenbezogene Daten aus Datenschutz-Sicht nicht für alle möglichen Zwecke verwendet werden dürfen. Jeder Betroffene müsse in der der Lage sein, seine Daten auch technisch davor schützen können, von KI-Systemen im Internet erfasst zu werden.
Prof. Kelber räumte ein, die Umsetzung der Datenschutzgesetze sei im Kontext künstlicher Intelligenz eine Herausforderung. So lägen Trainingsdaten in der Regel nicht mehr als Rohdaten vor, sondern seien bereits in die Systeme integriert. Das mache die Durchsetzung von Rechten wie etwa die Löschung personenbezogener Daten schwierig. Deshalb fordert er, das Problem bereits bei der Erfassung von Trainingsdaten anzugehen. »Da wäre es zum Beispiel wichtig, solche Daten klar zu pseudonymisieren oder zu anonymisieren, bevor sie als Trainingsdaten verwendet werden«, meinte Prof. Kelber. Ein anderes Problem sei, wie der Betroffen eine „Korrektur seiner Daten im System erzwingen“ könne. Wir brauchen technische Regelungen, dass Daten [für das Training von generativer KI] geblockt werden können,“ meinte er. Die KI- Task Force beim Europäischen Datenschutzausschuss sei „intensiv am arbeiten.“ Einen genaueren Zeitrahmen nannte er nicht, aber es könnten auch Zwischenergebnisse veröffentlicht werden.
Wie sehen Sie das? Zum Beispiel: Ist das “Trainieren” einer KI in allen Fällen auch eine Datenverarbeitung? Das ist kein einfaches Thema für öffentlich erhältliche Informationen – siehe u.a. hier.