Haftungsfalle PKH-Beschwerde
von , veröffentlicht am 28.05.2008Vorsicht für den Anwalt ist geboten bei der Übernahme von Mandaten, in denen ein zweites Versäumnisurteil droht, die Partei aber auf Prozesskostenhilfe angewiesen ist. Denn nach dem OLG Jena - Urteil vom 19.12.2007, 4 U 484/07- rechtfertigt ein wiederholt vom Beklagten gestellter Antrag auf PKH, über den noch nicht rechtskräftig entschieden ist, eine Terminssäumnis nicht, auch wenn die Partei selbst kostenarm ist und sich außerstande sieht, die Reisekosten ihres Anwalts zu tragen. Nach dem OLG Jena obliegt dem Anwalt die Terminswahrnehmung, wenn er davon absieht, das Mandat niederzulegen.
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