Weiterhin Koalitionsstreit um Mindestlöhne

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 17.06.2008
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtMindestlohnAEntGOlaf Scholz|2324 Aufrufe

Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) zur Umsetzung der „Mindeslohn“-Beschlüsse der Koalition stößt in der CDU/CSU-Fraktion auf Kritik. Umstritten ist zum einen, auf welche konkreten Branchen die neuen Gesetze künftig angewendet werden sollen. In diesem Punkt enthalten die neuen Entwürfe, die Scholz nach einem Bericht des Handelsblatts am Montag für die regierungsinterne Ressortabstimmung freigegeben hat, noch keine Festlegung. Zum anderen gibt es Widerstand gegen den Plan, dass Tarifverträge keinen zwingenden Vorrang mehr gegenüber den im Wege der Rechtsverordnung fixierten Mindestlöhnen haben sollen. Beim AEntG würde dann im Zweifel derjenige Tarifvertrag den Vorrang erhalten, der jeweils die meisten Beschäftigten bindet und die meisten Gewerkschaftsmitglieder erfasst. Damit könnten die mitgliederstärkeren DGB-Gewerkschaften eventuell niedrigere Mindestlöhne, wie sie häufig in Tarifverträgen der Christlichen Gewerkschaften niedergelegt sind, verdrängen. Eine ähnliche Konstellation soll sich nach dem Bericht des Handelsblatts beim Mindestarbeitsbedingungengesetz ergeben, das auf Branchen mit weniger als 50 Prozent Tarifbindung zielt: Dort sollten künftig Expertenausschüsse Mindestlöhne definieren. Lägen diese höher als ein bestehender Tarifvertrag der betreffenden Branche, würde dieser dadurch im Ergebnis verdrängt.

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