Video Games - PEGI oder USK?

von Prof. Dr. Marc Liesching, veröffentlicht am 24.10.2008

Die EU-Kommission hat bereits in einer Mitteilung vom April 2008 die Fortschritte im Bereich Jugendschutz bei Computerspielen begrüßt. Dabei wurde vor allem das Altersrating-System "PEGI" (Pan European Game Information).

Das 2003 beschlossene PEGI-System vergibt eine Alterseinstufung und Warn­hin­weise (z. B. vor Gewalt oder vulgärer Sprache), um Eltern die Auswahl geeigneter Spiele für ihre Kinder, aber auch Erwachsenen die Auswahl passender Spiele zu erleichtern.

Die EU-Kommission empfiehlt ausdrücklich, "die Mitgliedstaaten sollten PEGI in ihre eigenen Einstufungssysteme integrieren und PEGI gerade unter Eltern und Kindern besser bekannt machen".

Problematisch ist allerdings, dass in der Bundesrepublik mit den USK-Altersfreigabekennzeichen ein anderes Ratingsystem gesetzlich etabliert ist, das mit den ebenfalls auf den Computerspielhüllen abgebildeten PEGI-Labels in Konkurrenz steht. Hierauf wurde auch im Rahmen einer internationalen Konferenz zum Thema in der vergangenen Woche in Berlin hingewiesen. Besonders misslich ist dabei, dass PEGI bei manchen Spielen eine andere Altersstufe vorgibt als das gesetzliche USK-Rating. Verwirrung bei Endverbrauchern, die sich im gesetzlichen Jugendschutz nicht auskennen, ist vor allem darüber zu besorgen, welche Altersgrenze in derartigen Fällen nun gelten soll. Daher stellt sich die Frage: Soll künftig entgegen der Mitteilung der EU-Kommission auf eine Abbildung des PEGI-Kennzeichens auf deutschen Computerspiel-Trägermedien verzichtet werden, um bessere Transparenz für das rechtlich verbindliche und in der Bundesrepublik maßgebliche USK-Kennzeichen zu schaffen?

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Ich persönlich bin für eine Abschaffung der USK sowie der BPjM und für die Einführung des PEGI Systems in Deutschland. Die PEGI Kennzeichen sind nicht nur auf den ersten Blick verständlicher als ihre USK Pendants (zuviel Paragraphen Gewäsch), auch diese netten Piktogramme, welche auf die zu erwartenden Inhalte des jeweiligen Spiels hinweisen, sind äusserst nützlich für Eltern. Desweiteren ist die PEGI allgemein bei Gamern hierzulande hoch angesehen und akzeptiert, was von der USK und insbesondere der BPjM nicht behauptet werden kann.

Die Möglichkeit der USK eine Alterskennzeichnung zu verweigern, sowie die darauf folgende Indizierung oder gar Beschlagnahmung, sind meines Erachtens Zensurinstrumente die nicht ins 21. Jahrhundert passen und abgeschafft gehören. Nicht nur dass es mit meinem Rechtsempfinden nicht vereinbar ist erwachsenen Menschen völlig fiktive Medien vorzuenthalten, es nützt in der heutigen Zeit auch nichts eine Indizierung oder gar Beschlagnahmung auszusprechen, der freie Warenverkehr der EU macht es möglich.

Wenn ein Film oder ein Spiel in Deutschland auf dem Index steht oder beschlagnahmt wurde reicht es eine Bestellung im europäschen Umland zu tätigen, und der ach so böse Titel wird bequem mit der Post geliefert. Auch der Sinn einer Indizierung ist nicht mehr vorhanden. So soll ein auf dem Index stehender Titel nicht mehr beworben werden dürfen, um zu verhindern dass Kinder und Jugendliche aufmerksam auf diesen Titel werden. Dumm nur dass gerade Kinder und Jugendliche bereits Wochen und Monate vor Veröffentlichung eines Spiels, dank internationaler Videospielwebseiten, umfassend informiert sind. So ist das Interesse bereits lange vor einer etwaigen Indizierung geweckt und der Sprössling wird sich zu gegebener Zeit auf die Jagd nach seinem Wunschspiel machen. Die folgende Indizierung läuft dadurch vollkommen ins Leere und die einzige Wirkung die diese Praxis heutzutage noch entfaltet, ist eine massive Benachteiligung deutscher Händler gegenüber ihren europäischen Kollegen.

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