NJW-Entscheidung der Woche: Beschädigen eines Pkws beim Beladen eines Lkws - kein Unfall i.S. des § 142 Abs 1 StGB
von , veröffentlicht am 01.12.2008Die NJW-Entscheidung der Woche betrifft den Beschluss des AG Tiergarten vom 16.7.2008 - 290 Cs 3032 PLs 5850/08 (145/08), mit dem der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls abgelehnt wurde. In dieser Entscheidung musste sich das Gericht einmal mehr mit der umstrittenen Frage befassen, wann ein Unfall im ruhenden Verkehr noch durch die typischen Gefahren des Straßenverkehrs verursacht ist (Nachweise bei BeckOKStGB/Kudlich § 142 Rn. 8).
Das Gericht kommt zu dem Ergebnis: Wird ein Pkw beim Beladen eines Lkw beschädigt, handelt es sich dabei um keinen Unfall im Straßenverkehr i.S. des § 142 Abs 1 StGB . Die ähnliche Konstellation, die OLG Stuttgart NJW 1969, 1726 zu beurteilen hatte, sei nicht vergleichbar. Dort war ein Teil der Ladung vom Lkw heruntergefallen, nicht aber beim Beladen des Fahrzeugs - wie im vorliegenden Fall, in dem der Schaden gerade nicht durch ein Fahrzeugteil entstanden sei. Es habe sich kein typisches Unfallrisiko des Straßenverkehrs verwirklicht.
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2 Kommentare
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Scheint mir eine eher willkürliche Differenzierung zum Stuttgarter Urteil zu sein. Ob die Ladung nun vom rollenden oder stehenden LKW fällt, darf doch eigentlich keine Rolle spielen.
VRiOLG v. Heint... kommentiert am Permanenter Link
Sie haben recht: Darauf kann es nicht ankommen, ob die Ladung nun vom rollenden oder stehenden Lkw fällt. Erforderlich, aber auch genügend ist der ursächliche Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr (einschließlich dem ruhenden Verkehr) und seinen typischen Gefahren. Deshalb glaube ich auch, das die Entscheidung Widerspruch hervorrufen wird.