Höhere Gerichtsgebühren?

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 23.06.2010

Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß will die Gerichtsgebühren erhöhen. Dafür werde er sich bei der am Mittwoch beginnenden Justizministerkonferenz in Hamburg einsetzen, sagte der parteilose Politiker am Dienstag in Kiel. Er begründete das mit dem Finanzierungsdefizit der Justiz. Um deren Funktionsfähigkeit zu erhalten, müssten die Gebühren für die Inanspruchnahme der Gerichte steigen. Ein ungehinderter Zugang aller Bürger müsse aber gewährleistet bleiben. Die letzte echte Gebührenanpassung habe es 1994 gegeben. Die Kosten für Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe, Pflichtverteidigungen, Insolvenzverfahren oder Auslagen für Zeugen und Experten seien seit einer Gesetzesänderung 2004 stark gestiegen. Die Gerichtsgebühren deckten nur einen kleinen Teil dieser Kosten.

Quelle: Welt-Online

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

4 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Häh? Ich halte das für Unsinn, da die Gerichte schon dadurch mehr verdienen, dass die Streitwerte höher geworden sind, durch die Inflation seit 1994. Und die Kosten von Zeugen und Experten werden doch wohl durch die Parteien getragen, oder?

0

Der Punkt "Auslagen fuer Zeugen und Experten" wird sich in erster Linie auf Strafverfahren beziehen, nicht auf Zivilverfahren.

0

Man kann das Anliegen nur unterstützen. Es ist kaum zu rechtfertigen, dass bei einer Zivilklage mit einem Gegenstandswert von 50.000 € die Gerichtsgebühren gerade einmal 1.368 € betragen, während der Anwalt des Klägers und der Anwalt des Beklagten je 2.635 € zzgl. USt erhalten. Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass an die Staatskasse mindestens genauso viel gezahlt werden muss wie an den Rechtsanwalt. Das dürfte auch dem Bürger zu vermitteln sein, der weiß, dass das Gericht die wesentliche Verantwortung in dem Verfahren trifft und die Rolle des Richters der des Rechtsanwalts mindestens ebenbürtig ist; von der in der Regel gegebenen hohen Qualifikation der Richter einmal ganz zu schweigen.

Das Verhältnis zwischen Gerichtskosten und Gerichtsleistung ist spätestens dann überhaupt nicht mehr gewahrt, wenn Kollegialgerichte tätig werden, mithin die Gerichtskosten sich auf mehrere Richter "aufteilen". Im Übrigen zahlt der Staat selbst dann noch in der Masse der Verfahren drauf, wenn die Gerichtskosten auf das Niveau der Anwaltskosten angehoben werden. Die Kosten für eine "Richterstunde" werden mit ca. 300 € veranschlagt (siehe SG Frankfurt NZS 2005, 335). Es ist also immernoch eine erhebliche Subvention durch Steuergelder notwendig.

Mit der Anhebung der Gerichtsgebühren sollte eine Anhebung der Richtergehälter verbunden werden, die jedenfalls in den Eingangsstufen zu niedrig bemessen sind und in einem eklatanten Mißverhältnis zu der erworbenen und vorausgesetzten Qualifikation sowie zu den Gehältern gleich qualifizierter Rechtsanwälte stehen.

 

MfG

0

Kommentar hinzufügen