Große Scheidungsparty

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 17.07.2010
Rechtsgebiete: ScheidungFamilienrecht6|3077 Aufrufe
Scheidungsparty

gesponsert von einer Anwaltskanzlei - man glaubt es nicht

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6 Kommentare

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ich verstehe nicht, was Sie uns mitteilen wollen. ich wäre genrell dafür, dass sie sich in diesem blog mal ein bisschen zurückhalten. weniger ist manchmal mehr...

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@ der baus

Sind sie von einem "Scheidungsanwalt" gesponsert ?

 

Generell ist es so, dass die Ehe als eine lebenslange Institution ist, gemäß dem Artikel 6 des Grundgesetzes !

Nur wenn eine Ehe "zerrüttet" ist, kann und darf sie geschieden werden.

 

Der Umstand, das die Ehe von einigen geldgierigen "Scheidungsanwälten als ein Wegwerfartikel zelebriert wird,                                                               ändert noch lange nichts an der tatsächlichen Rechtslage.

 

Insofern wiederspricht eine "Scheidungsparty" dem Zerrüttungsprinzip der Gesetzgebung.

Und es wird deutlich, dass diese Anwälte sich in einer rechtlich fragwürdigen Grauzone bewegen.

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Es wäre zudem verdammt schade, wenn Herr Burschel sich groß zurückhalten würde. Wenn's zuviel wird, ist das ja auch ein Problem, das sich viel leichter auf Ebene des Rezipienten lösen lässt. Wie früher bei "Löwenzahn" im Kinderfernsehen.

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Ich glaube, die ersten beiden Kommentatoren haben, den Hintersinn von Herrn Burschel mit der Veröffentlichung nicht richtig eingeordnet.

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Besten Dank für die Anregung. Ich werde mich mal nach den Preisen für eine Haftbefehlsaufhebungsparty auf dem Landwehrkanal erkundigen ... ;-)

Ich habe mal nach Scheidungsparty "gegoogelt" und herausgefunden, dass es bei diesen Partys wohl darum geht, dass sich frisch geschiedene Menschen unter Leute begeben und neue potenzielle Partner kennen lernen. Wie man es nun interpretiert, dass diese ausgerechnet von einer Anwaltskanzlei gesponsort werden, kann ja dahingestellt bleiben ;-)

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