GmbH muss trotz Abmeldung IHK-Beitrag zahlen

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 22.12.2010

Eine GmbH muss die Beiträge zur Industrie- und Handelskammer (IHK) auch dann bezahlen, wenn sie ihr Gewerbe bereits abgemeldet hat. IHK-Beiträge sind auch zu bezahlen, wenn die Gesellschaft nicht gewerblich tätig ist. Die Beitragspflicht endet erst mit der Löschung der Gesellschaft im Handelsregister. Es kann aber bis zur Löschung der GmbH eine Anpassung des Beitrags der Höhe nach geltend gemacht werden.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen