GmbH muss trotz Abmeldung IHK-Beitrag zahlen
von , veröffentlicht am 22.12.2010Eine GmbH muss die Beiträge zur Industrie- und Handelskammer (IHK) auch dann bezahlen, wenn sie ihr Gewerbe bereits abgemeldet hat. IHK-Beiträge sind auch zu bezahlen, wenn die Gesellschaft nicht gewerblich tätig ist. Die Beitragspflicht endet erst mit der Löschung der Gesellschaft im Handelsregister. Es kann aber bis zur Löschung der GmbH eine Anpassung des Beitrags der Höhe nach geltend gemacht werden.
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1 Kommentar
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Das ist eigentlich unglaublich. Ein guter Kommentar dazu auf http://www.pkv-vergleich-direkt.de/zwangsbeitrag-ihk/