jurablogs.com gesperrt
von , veröffentlicht am 18.01.2011Man darf gespannt sein, wie das endet.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben
Man darf gespannt sein, wie das endet.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben
10 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenCarsten Krumm kommentiert am Permanenter Link
Ich bin doch ein wenig irritiert. Was soll das denn?!
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
jurablogs.com wieder online.
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
des Rätsels Lösung? http://www.rechtzwonull.de/2011/01/19/lorraine-media-jurablogs/ und hier http://www.ferner-alsdorf.de/2011/01/jurablogs-com-abgeschaltet-erste-hintergrunde/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/?isalt=0
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Hier die offizielle Stellungnahme von jurablogs
Rolf Schälike kommentiert am Permanenter Link
<b>Die Zensurangst ergreift auch Domainverwalter</b>
Nicht nur Hoster, sondern sogar <b>reine Domainverwalter</b>, wie die InternetX GmbH, beauftragt mit der Verwaltung von über 3 Millionen Domains - darunter alle von 1&1 - sperren komplette Domains. So geschehen Anfang Dezember 2010.
InternetX verwaltet auch die Domains von der Süddeutschen Zeitung und wikileaks.de.
InternetX gehört zu 80% der United Internet AG, dem Mutterkonzenr von 1&1, GMX, web.de ua.
Harald Schneider kommentiert am Permanenter Link
Wenn InternetX als Domainverwalter eine Domain abschaltet, wird es sicherlich wichtige Gründe geben, so könnte beispielsweise in der Wahl des Domainnamens eine Rechtsverletzung vorliegen. So kann man nicht einfach karstadt.de anmelden, wenn man nicht selbst Karstadt ist. Hier ist es dann ja klar, wenn ein Domainverwalter die Domain sofort abschaltet. Aber wie heißt die fragliche Domain denn genau? Sollte aber eine Domain wegen Inhalten und nicht wegen des Domainnamens abgeschaltet worden sein, dann wäre das schon sehr bedenklich.
Name kommentiert am Permanenter Link
vor allem wenn es in vorauseilendem Gehorsam geschieht, oder um die Kosten einer einstweiligen Verfügung zu sparen?
Wikipedia und Lutz Heilmann
Harald Schneider kommentiert am Permanenter Link
Das mit dem "sparen" kann auch gewalttig nach hinten losgehen. Bei einem Ausfall in Folge höherer Gewalt - technischer Ausfall des Servers - gibt es sicherlich nichts für den Kunden. Aber wie sieht es aus, wenn ein Provider einfach mal eben wegen eines Anwaltsschreibens eine komplette Domain (z.B. die eines Onlineshops) abschaltet? Wer kommt dann für den Geschäftsausfall auf? Der Schreiberling aus der Anwaltskanzlei oder doch eher der Domainprovider? Und wieso kann ein Domainverwalter (siehe Beispiel unter Kommentar 8) überhaupt Störer für Inhalte sein? Bei Wikipedia steht, InternetX wickelt für 1&1 und andere Internetprovider nur die Domainverwaltung ab. Die haben somit mit den eigentlichen Inhalten gar nichts zu tun, da die sich wohl auf den Servern ihrer Kunden (= Internetprovider, die über InternetX die Domains einkaufen) liegen.
Harald Schneider kommentiert am Permanenter Link
Gemeint war Kommentar Nr. 7
Rolf Schälike kommentiert am Permanenter Link
InterneX GmbH hat nur als Domainverwalter - nicht als Hoster, Hoster war ein anderer - mehrere Domains auf Grund eines Anwaltsschreibens, dem kein rechtskräftiges Urteil beilag, weil es auch kein rechtskräftiges Urteil gab und gibt, abgeschaltet. Die Manager von InternetX haben entschieden, dass die Inhalte einiger Seiten den Rechstanwalt schmähten, beleidigten udn Unwahres über ihn verbreiteten. Es ging weder um Porno, noch Sex mit Kindern oder Tieren, keine Nazipropaganda, keine Kriegshetze, keine Propaganda gegen Menschenrechte oder Hass auf Völker etc .
Es ging auch nicht um Namensrechte der abgeschalteten Domains.