Auch ein Geschäftsführer muss gleichbehandelt werden
von , veröffentlicht am 09.03.2011Die Frage der Arbeitnehmereigenschaft eines Fremdgeschäftsführers wird, abhängig von der Schutzrichtung der jeweiligen Norm, teils bejaht und teils verneint. Im Anwendungsbereich des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ordnet § 6 Abs. 3 AGG - jedoch beschränkt auf den Zugang zur Erwerbstätigkeit und den beruflichen Aufstieg - die Anwendung des AGG ausdrücklich an. Sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlungen haben gemäß § 15 AGG Schadensersatzansprüche zur Folge. Ein Beispiel hierfür liefert die Entscheidung des OLG Köln vom 9.7.2010 – 18 U 196/09 zur Altersdiskriminierung eines Geschäftsführers.
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2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenrasmus kommentiert am Permanenter Link
Aha, und was steht da drin?
Dr. Mathias Kaufmann kommentiert am Permanenter Link
@rasmus
da steht drin, dass es in Deutschland möglich ist, fürs "Nichtstun" Geld zu bekommen. Offenbar hat das OLG Köln hier einen besonders großen Hass auf ein Unternehmen