17-mal getrennt; elterliche Sorge entzogen

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 30.03.2011
Rechtsgebiete: eltereliche SorgeFamilienrecht2|3768 Aufrufe

In 23 Jahren Beziehung hatten sich die Eltern 17-mal getrennt, nunmehr wohl vorläufig endgültig.

In dem Sorgerechtsstreit hat das FamGericht den Eltern die Sorge für die beiden noch minderjährigen Kinder entzogen und das Sorgerecht dem Jugendamt als Vormund übertragen.

Das OLG Köln hat diese Entscheidung bestätigt:

Extrem häufige Trennungen der Kindeseltern verbunden mit häufigen Umzügen sowie die damit verbundenen Loyalitätskonflikte, die den Kindern zugemutet worden sind, haben diese so schwer belastet, dass von den beteiligten Kindeseltern eine störungs- und angstfreie Entwicklung ihrer Kindern nicht ermöglicht wurde.

Auch wenn aus der subjektiven Sicht der Eltern eine liebevolle Beziehung zwischen Eltern und Kindern besteht, spricht es zusätzlich gegen die Gewährleistung einer solchen Entwicklung, wenn die Eltern ihre Beziehung lediglich ichbezogen wahrnehmen und aufgrund ihrer Konflikte untereinander nicht in der Lage sind, das Wohl der Kinder zu verfolgen.

OLG Köln vom 22.03.2011 - 4 UF 29/11

 

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2 Kommentare

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Richtig, da ist es für die Kinder natürlich ungleich besser, wenn sie in einer Pflegefamilie sind, für die sie nur "Durchreichware" darstellen oder womöglich im Heim landen. Klasse ... da hätte ein Schuss vor den Bug der Eltern als milderes Mittel wohl gereicht.

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Ich empfehle die Lektüre der Entscheidung des OLG Köln. Aus der Entscheidung geht u.a. hervor, dass die Kinder derzeit noch in der Familie des Kindesvaters leben. Ein "Schuss vor den Bug" dürfte bei 17 Trennungen in 23 Jahren wohl nicht mehr ausreichen.

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