Das verschwiegene Kind

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 15.04.2011

Er war schon einmal verheiratet gewesen. Aus dieser Ehe waren zwei Kinder hervorgegangen.

Das wusste sie und es störte sie nicht. Und so heiratete sie ihn am 20.07.2007.

Dann aber erfuhr sie (woher auch immer), dass er während des Bestehens der ersten Ehe ein drittes, nichteheliches Kind mit einer anderen Frau gezeugt hatte.

Das machte sie wütend und sie betrieb die Aufhebung der Ehe wegen arglistiger Täuschung (§ 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Das OLG Karlsruhe gab ihr Recht.

Er habe dieses 3. Kind seiner neuen Ehefrau ungefragt offenbaren müssen, denn die Vaterschaft für ein weiteres Kind sei ein Umstand, der für die eheliche Gemeinschaft und das Familienleben von grundlegender Bedeutung sind. Er habe insoweit bedingt vorsätzlich gehandelt und die Täuschung sei für die Eingehung der Ehe auch ursächlich gewesen.

 

OLG Karlsruhe v. 17.05.2010 - 18 UF 8/10 = FamRZ 2011, 564

 

 

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