Kleine Anfrage

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 04.05.2011

 Kleine Anfrage der Grünen zum Urteil des BVerfG zur Verfassunsgwidrigkeit der "Dreiteilungsmethode"

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss des Bun- desverfassungsgerichts vom 25. Januar 2011, Aktenzeichen 1 BvR 918/10?

2. Sieht die Bundesregierung darüber hinaus gesetzgeberischen Handlungs- bedarf, und wenn ja, welchen?

3. Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichts die zweite Ehe geschwächt bzw. faktische Hindernisse für die Eingehung einer zweiten Ehe?

4. Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichts Vorteile für die erste Ehefrau gegenüber ihrer Rechtsposition nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH)?

5. a) Sieht die Bundesregierung durch die Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichts gesetzlichen Änderungsbedarf im Unterhaltsrecht, wie das oben genannte Interview andeutet?

b) Wenn ja, was soll gesetzlich geändert werden?

c) Wenn nein, warum nicht?

 

Ich bin auf die Antwort gespannt.

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