7 Kinder geboren - Im Versorgungsausgleich muss sie bluten

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 28.11.2011

Aus der Ehe der Beteiligten sind 7 Kinder hervorgegangen.

Fast ausschließlich aufgrund der deshalb gutgeschriebenen Kindererziehungszeiten hat die Ehefrau ein Rentenanrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 544,05 € erreicht.

Er hat keinen Beruf erlernt und sich als Bauhelfer durchgeschlagen; Rentenanrecht während der Ehezeit:190,03 €.

Das FamG hat den Versorgungsausgleich auf dieser Basis durchgeführt.

Ihre Beschwerde blieb erfolglos.

Allein der Umstand, dass die Durchführung des Versorgungsausgleichs die ausgleichspflichtige Antragstellerin hart trifft, reicht für die Annahme eines Härtefalls nach § 27 VersAusglG nicht aus.nicht aus. Dass sich die Ausgleichspflicht im wesentlichen aus Anwartschaften aus Kindererziehungszeiten ergibt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ebenfalls für sich genommen kein Grund zum Ausschluss oder zur Herabsetzung des Versorgungsausgleichs (vgl. BGH FamRZ 2007, 1966).

Auch nach nochmaliger Gesamtabwägung aller Umstände widerspricht eine Durchführung des Versorgungsausgleichs entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nicht der Billigkeit. Die Ausgleichspflicht der Antragstellerin beruht letztlich darauf, dass diese durch die Kindererziehungszeiten während der Ehe höhere Anwartschaften erworben hat als der Antragsgegner durch seine Erwerbstätigkeit im Niedriglohnbereich. Ein Ausgleich dieses Wertunterschieds widerspricht nicht in unerträglicher Weise dem Gerechtigkeitsgedanken. Vielmehr erscheint eine gleichmäßige Teilhabe des Antragsgegners insofern geboten.

OLG Köln v. 02.11.2011 - 4 UF 203/11

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3 Kommentare

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Also ich würde ja sagen, gerade WEIL sich die Anwartschaften im wesentlichen aus Kindererziehungszeiten ergeben, ist der Versorgungsausgleich vorliegend nicht zu beanstanden.

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Bei einem VA mit umgekehrten Geschlechtern käme kein Mensch auf die Idee, das in Frage zu stellen oder gar eine "nochmalige Gesamtabwägung" anzustellen.

Da wäre nicht mal die Beschwerde bzw. der VKH-Antrag durchgegangen.

Wegen Aussichtslosigkeit.

Die Annahme, dass nur sie alleine sich um die Erziehung der 7 Kinder bemüht hat, lässt sich aus dem Text auch nicht ableiten.

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Bereits die Überschrift verrät eine gewisse Parteilichkeit zugunsten der Frau. Wenn ein hochqualifizierter Mann, der jedoch während des Studiums keine Rentenanwartschaften sammeln konnte, seine Versorgungsanwartschaften zugunsten einer ungelernten Frau, die "nur" Kinder bekommen hat, teilen muss, gibt es doch auch keinen Aufschrei, dass das ungerecht sei. Wieso sollte denn hier die Tätigkeit der Frau höher zu bewerten sein? Fürs Kinder kriegen braucht man auch keine Ausbildung und die Arbeit als Bauhelfer ist sicher kein Zuckerschlecken und nach Feierabend turnen diese auch um Ihn rum. Hier in Deutschland werden Frauen mit Kindern auf einen so hohen Sockel gehoben, da kann es mit der Gleichberechtigung ja nicht klappen.

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