No gugge do, die Sochsen

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 02.10.2012
Rechtsgebiete: Familienrecht2|4367 Aufrufe

Sachsen hat sich am 21.09.2012 im Bundesrat dafür eingesetzt, dass nicht miteinander verheiratete Eltern automatisch die gemeinsame Sorge für ihr Kind erhalten.

Der sächsische Justizminister Dr. Jürgen Martens erklärte dazu: "Artikel 6 des Grundgesetzes bezeichnet Pflege und Erziehung der Kinder als natürliches Recht der Eltern und verlangt für uneheliche Kinder dieselben Bedingungen wie für eheliche. Leider musste das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach eingreifen, weil der Gesetzgeber die Rechte der Väter von nichtehelichen Kindern nicht hinreichend beachtet hat. Damit dies nicht noch einmal passiert, setzt Sachsen sich für eine klare und unbürokratische Lösung ein, nach der beide Eltern kraft Gesetzes gemeinsam sorgeberechtigt sind, wenn die Vaterschaft feststeht. Reden kann man darüber, ob die automatische gemeinsame Sorge noch davon abhängen soll, dass der Vater erklärt hat, dass er die elterliche Sorge mit übernehmen will."

Entspreche die gemeinsame Sorge im Einzelfall nicht dem Kindeswohl, könne die Mutter widersprechen, so Martens weiter. Das Familiengericht müsse dann ihre Einwände gegen die gemeinsame Sorge überprüfen und im Sinne des Kindeswohls entscheiden. (Quelle: juris)

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2 Kommentare

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Es gibt einige vernünftige Meinungen zu dem Thema. Erschreckend ist die SPD-Phalanx die sich mit möglichst vielen Verzögerungs- und Verhinderungsvorschlägen als Vertreter der "Kindesbesitzerinnen" versteht. Nach dem Motto wenn das Kind lange genug vom Vater fern gehalten wird ist die Kontinuität der Betreuungs- und Entscheidungsgewalt ohnehin bei der Mutter zementiert. Das die meisten anderen europäischen Staaten das schon seit langem gleichberechtigt regeln wird wohlwissend verschwiegen. Allerdings sollte nun langsam mal etwas passieren ... wann war das Zaunegger-Urteil? ... 2009?

Gruß, Eric 69

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Eric69 schrieb:
Nach dem Motto wenn das Kind lange genug vom Vater fern gehalten wird ist die Kontinuität der Betreuungs- und Entscheidungsgewalt ohnehin bei der Mutter zementiert.

 

Das ist leider in der Tat immer wieder zu beobachten. Und immer wieder zu beklagen! 

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