Formularmäßig vereinbarte Mandantenübernahmeklausel bei einem angestellten Rechtsanwalt unwirksam ?
von , veröffentlicht am 07.04.2013Das LAG Niedersachsen hat im Urteil vom 8.2.2013 – 12 Sa 904/12 - eine mit einem angestellten Rechtsanwalt formularmäßig vereinbarte Mandantenübernahmeklausel, nach welcher sich der angestellte Rechtsanwalt verpflichtete, 20 % der Nettohonorar, die er innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des Anstellungsvertrages mit Mandanten, die während des laufenden Anstellungsvertrages betreut wurden, verdient, an den früheren Arbeitgeber abzuführen, als unwirksam angesehen. Die Mandantenübernahmeklausel benachteilige den angestellten Rechtsanwalt entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil er stets 20 % der Nettohonorare abzuführen hätte, obwohl nicht sichergestellt ist, dass er selbst überhaupt mindestens in diesem Umfang an den Einnahmen aus dem Mandat beteiligt ist.
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