Absehen vom Fahrverbot nach Aufbauseminar? Nö, eigentlich nicht...
von , veröffentlicht am 08.01.2014Verkehrserzieherische Maßnahmen können dazu führen, dass es der Einwirkung durch ein Fahrverbot nicht mehr bedarf. Ein Aufbauseminar allein reicht da aber nicht:
Von der Verhängung eines Regelfahrverbots kann allein aufgrund der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht abgesehen werden. Dies ist grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn neben dem Seminarbesuch zusätzlich eine Vielzahl anderer, vom Tatrichter festzustellender Gesichtspunkte zugunsten des Täters spricht. (amtlicher Leitsatz)
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.02.2013 - Ss (B) 14/2013 (9/13 OWi) BeckRS 2013, 14981
Amtsgerichte sind hier teils aber großzügiger.
Ich weise an dieser Stelle bereits auf die bald erscheinende 3. Auflage meines "Fahrverbots in Bußgeldsachen" hin. Dort ist das Thema in § 6 mit Rechtsprechungsübersichten und Musterschreiben ausführlich dargestellt.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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